Leistungsstörungen

Leistungsstörungen
Umstände, welche nach der Terminologie der  Schuldrechtsreform die  Leistung innerhalb eines  Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. L. bestehen in (1)  Nichtleistung ( Leistungsverzögerung inkl.  Schuldnerverzug,  Unmöglichkeit), (2)  Annahmeverzug, (3)  Schlechtleistung.
- Anders: Verletzung einer  Schutzpflicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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